Heinrichs Buchenrauchdoppelbock 1489 (8,1 Vol.)

Der früheste, derzeit bekannte urkundliche Beleg für die Bierbrau-Tradition in Bamberg geht auf das Jahr 1093 zurück. In Bamberg und Umgebung wurde das Brauhandwerk im Hochmittelalter maßgeblich von Klöstern beeinflusst, denen Brau- und Schenkrechte verliehen wurden. Am 12. Oktober 1489, 27 Jahre vor der Einführung des Reinheitsgebots von 1516, wies Fürstbischof Heinrich III. in einer "Umgeldordnung" an, dass im Stadtgebiet von Bamberg für das Brauen von Bier "nichts mere denn Malz, Hopfen und Wasser" zu nehmen sei. Der Geschmack des "Bamberger Rauchbieres traditioneller Herstellungsart" wird bestimmt von der Herstellung des Rauchmalzes, die in der Stadt Bamberg eine lange und durchgängige Tradition hat. Dabei wird das sogenannte grüne, also noch feuchte Malz nicht in den heute allgemein üblichen rauchfreien Trocknungsanlagen, den Darren, sondern durch den heißen Rauch offenen Holzfeuers in den brauereieigenen Rauchdarren getrocknet. Das Bier früherer Zeiten hatte ausnahmslos – und nicht nur in Bamberg – einen deutlichen Rauchgeschmack, weil man das Malz ja gar nicht rauchfrei trocknen konnte. Das Rauchbier hat weder brenzlige noch phenolische Noten und der speckige Geschmack ist nur einer der vielen Malz- und Hopfenaromakomponenten im Bier. Der Abgang ist sehr trocken. Viele Menschen behaupten, dass Rauchbiertrinken eine erlernte Angewohnheit ist. Das Heinrichs ist daher so gebraut, dass auch Nichtrauchbiertrinker an diesem Doppelbock großen Gefallen haben.